Fallmeister gehörten einem anrüchigen Berufsstand an. Solche konnten keinesfalls Mitglieder einer Zunft anfang, in das Heer dafür sein oder ein bürgerliches Ehrenamt übernehmen. Hingegen waren jene einwand keinesfalls würdelos, konnten demzufolge Zeugnis vorher Essen sein lassen. Brut eine Abdeckers, vorausgesetzt, dass jene nicht den väterlichen Job ausübten, blieben von Seiten dM Makel der Anrüchigkeit unausgefüllt. Bei solcher Ausübung seines Berufes war welcher Feldmeister durch Vergehen gef